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   OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10   

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https://dejure.org/2012,659
OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2012,659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2012,659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2012,659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abnahme von Bauleistungen

  • baurechtsiegen.de

    Fälligkeit der Werklohnforderung - keine Abnahme und Abnahmereife des Werkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641; VOB/B § 12 Nr. 4; VOB/B § 12 Nr. 5
    Anforderungen an die Abnahme von Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schlusszahlung ohne Abnahme und prüfbare Schlussrechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Einwände gegen Prüfbarkeit der Schlussrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnung prüfbar? Wie muss der Auftraggeber die fehlende Prüfbarkeit beanstanden? (IBR 2012, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 655
  • NZBau 2012, 292
  • BauR 2012, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    a) Eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung ist nicht durch eine schlüssige Kündigung des Klägers oder eine faktische einvernehmliche Vertragsaufhebung der Parteien entbehrlich geworden (dazu BGH, NJW 2006, 2475).

    Die werkvertraglichen Beziehungen der Parteien sind nicht in ein Abrechnungsverhältnis übergeleitet worden (dazu BGH, NZBau 2006, 569, 570; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2007, 4 U 190/03).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Die Beklagte kann sich hier aber nicht mehr mit Erfolg auf eine etwaig fehlende Prüffähigkeit der Rechnung berufen, da sie diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist erhoben hat; § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B (2006) (vgl. auch BGH, NZBau 2010, 443, 445; BGH, NZBau 2006, 179).

    Um als ausreichende Beanstandung zur Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (BGH, NZBau 2010, 443, 445).

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Eine an sich berechtigte Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber ist nicht mehr möglich, wenn dieser das nicht abgenommene Werk veräußert und dadurch weitere Nachbesserung verhindert hat oder sonst zum Ausdruck bringt, dass er nur noch an einer abschließenden Regelung des Rechtsverhältnisses interessiert ist (BGH, Urteil vom 25.04.1996, X ZR 59/94, Rn. 19).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05

    Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Nur in einem solchen Fall ist das Werk gleichwohl abnahmereif (Senat, Urteil vom 29.04.2009, 4 U 85/07, Rn. 38; zur Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln auch Werner/Pastor, aaO, Rn. 1834).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 21 U 25/06

    Baupauschalpreisvertrag: Anforderung an die Vergütungsabrechnung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2006 - 4 U 207/05

    Bauvertrag: Einfache Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Die Beklagte kann sich hier aber nicht mehr mit Erfolg auf eine etwaig fehlende Prüffähigkeit der Rechnung berufen, da sie diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist erhoben hat; § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B (2006) (vgl. auch BGH, NZBau 2010, 443, 445; BGH, NZBau 2006, 179).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    In einem solchen Fall stellt sich die Abnahmeverweigerung des Auftraggebers nämlich gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B als unberechtigt dar mit der Folge, dass er sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht erfolgreich auf das Fehlen der Abnahme berufen kann (Senat, Urteil vom 20.10.2010 4 U 55/08; BGH, NJW 1996, 1280).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Es fehlt an einem Verhalten der Parteien, aus dem ein Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme abgeleitet werden kann (dazu BGH, NJW 1993, 1063).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03

    Werkvertrag: Werklohnanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines

  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber dem

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Indes folgt der Senat der Ansicht, wonach die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82 - NJW 1984, 725; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 - zitiert nach juris; Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4.

    Teil Rn. 31) und eine konkludente Abnahme ausschließt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; Abu Saris, in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage 2016).

  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Diese Ansicht wird überwiegend abgelehnt mit der Begründung, dass die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB B) und eine konkludente Abnahme ausschließe (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 -, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 -, Rn. 45; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 -, Rn. 28; KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 -, Rn. 8, alle juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, a.a.O., 4. Teil, Rn. 31. Damit aber fehlt es ("Wird keine Abnahme verlangt") an den Voraussetzungen der fiktiven Abnahme, so dass eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B 2009 ausscheidet (vgl. Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5).
  • LG Köln, 30.11.2012 - 7 O 254/11

    Verjährung von Werklohn nach Erstellen einer Ersatzrechnung

    Vielmehr setzt eine wirksame Rüge des Fehlens einer prüffähigen Schlussrechnung gemäß §§ 14, 16 VOB/B als Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung voraus, dass die erhobenen Einwendungen der Gegenseite verdeutlichen, dass der Empfänger der Rechnung nicht bereit ist, in eine sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 655).
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